Hauptuntersuchung nach §29 StVZO - Beleuchtungstest

Auf die Prüfung der Bremswirkung folgt die Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen und der zugehörigen Kontrollleuchten. Bei einem anschließenden Rundgang um das Fahrzeug wird Augenmerk auf gesprungene oder gebrochene Gläser sowie feuchte Scheinwerfergelegt. Zum Abschluß erfolgt eine Überprüfung der Scheinwerfereinstellung und des Leuchtbildes.
zurueckweiter

Home