Hauptuntersuchung nach §29 StVZO - Beleuchtungstest
Auf die Prüfung der Bremswirkung folgt die Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtungen und der zugehörigen Kontrollleuchten. Bei
einem anschließenden Rundgang um das Fahrzeug wird Augenmerk auf
gesprungene oder gebrochene Gläser sowie feuchte Scheinwerfergelegt.
Zum Abschluß erfolgt eine Überprüfung der Scheinwerfereinstellung und
des Leuchtbildes.