Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO



Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im
Namen und auf Rechnung der GTÜ. Bei Fahrzeuganbauten,-umbauten und -änderungen begutachten die
GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren dieVeränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer
Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der
Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).Sonderräder, Spoiler,
Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse
die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem!
Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche
Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für
das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang
helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.


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